Parität Bayern

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+++ vielfältig +++ spannend +++ mittendrin +++

ab 1.7.2011 Bundesfreiwilligendienst beim Paritätischen in Bayern

Zur Suche nach freien Plätzen für den Bundesfreiwilligendienst verwenden Sie bitte unsere Freiplatzbörse für den Zivildienst.


2.000
 Bundesfreiwilligenplätze in 400 Einsatzstellen in ganz Bayern - da ist für jeden etwas dabei: Der Paritätische in Bayern bietet das gesamte Spektrum sozialer Einrichtungen. Ob im handwerklichen, pflegerischen oder Versorgungsbereich, ob in Integrationskindergärten, Altenheimen oder bei Behindertenfahrdiensten. Nicht eintönig, sondern vielfältig, spannend, nahe am Menschen - eben mittendrin!

Eine Alternative zum Zivildienst ist das Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterFreiwillige Soziale Jahr.

Alle weiteren Informationen von A wie Anerkennung bis Z wie Zivi gibt es in unserer Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVerwaltungsstelle oder unter Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.zivildienst.de

         


       
Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist parteipolitisch unabhängig und offen gegenüber Menschen aller Religionen und Glaubensgemeinschaften. Ausgehend vom Prinzip der Parität, der Gleichwertigkeit aller Menschen, handeln wir gemeinsam nach den Grundsätzen Vielfalt, Offenheit und Toleranz.

fzZD - Antrag abgelehnt ?

Vorschlag zum Umgang bei ggf. Startet den Datei-DownloadAblehnung des Antrags "freiwillige zusätzliche Verlängerung des Zivildienstes"

Informationsveranstaltung zum BFD

Startet den Datei-DownloadEinladung zur Beauftragtentagung zum Thema BFD

Aktuelle Sonderinformation des BAZ

Zukünftig informiert das BAZ ausschließlich über die Newsletter: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterzum Newsletter 

Das Bundesamt für den Zivildienst informiert in der Startet den Datei-DownloadSonderinfo 1+2/2010 über die Dienstzeitverkürzung und dem freiwilligen zusätzlichen Zivildienst nach dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010.

Die Dienststellen werden gebeten, diese Sonderinformation den Dienstleistenden bekannt zu geben.

Neues Zivildienstgesetz

Das Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterGesetz zur Änderung des Wehr- und Zivildienstes wurde am 17. Juni 2010 vom Bundestag beschlossen. Die Regelungen gelten ab 1. Juli 2010.

Freiplatzbörse

Noch keine Zivildienststelle?
Dann nutzen Sie doch unsere
Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterFreiplatzbörse

Leitlinien

Zivildienst als Lerndienst gestalten - hier sind unsere Startet den Datei-DownloadLeitlinien dazu.